Weder das eine noch das andere stellen Anzeichen dafür dar, dass er die Situation nicht richtig erfasst und in Unkenntnis der relevanten Umstände einen Entscheid getroffen haben könnte. Ferner kann angesichts der zeitlichen Verhältnisse (der Vorfall lag mehr als 48 Stunden zurück) nicht davon gesprochen werden, er habe sich noch unter unmittelbarem Eindruck des Vorfalls befunden bzw. er wäre geschockt oder dergleichen gewesen. Jedenfalls bestehen keine Anzeichen für eine Beeinträchtigung seiner kognitiven Fähigkeiten.