Feststellungen der Kantonspolizei soll er ruhig und in Anbetracht der gravierenden Verletzungen erstaunlich gelassen gewirkt haben; auch habe er rechtlich nicht gegen den Beschuldigten vorgehen wollen (Anzeigerapport vom 11. Februar 2020 S. 6). Genau dies widerspiegelt sich auch in seinem Aussageverhalten anlässlich der Einvernahme vom 13. Februar 2020. Der Geschädigte hat klar und deutlich auf die ihm gestellten Fragen geantwortet. Ferner hat er erklärt, dass es ihm gut gehe (Einvernahmeprotokoll vom 13. Februar 2020 Z. 38 f.).