Deutsch spricht/versteht (Einvernahmeprotokoll vom 13. Februar 2020 Z. 4) und gelernter E.________ (Beruf) ist (derzeit arbeitslos), die Tragweite des auf dem Formular zu Strafantrag und Privatklage Festgehaltenen nicht erfasst und die entsprechenden Erläuterungen nicht verstanden hat, bestehen nicht. Insbesondere können keine Anzeichen dafür ausgemacht werden, dass der Geschädigte in seinem Bewusstsein getrübt gewesen wäre. Gemäss Feststellungen der Kantonspolizei soll er ruhig und in Anbetracht der gravierenden Verletzungen erstaunlich gelassen gewirkt haben;