Das entsprechende Formular ist auch für Laien verständlich, wird doch darin genau ausgeführt, was das Stellen eines Strafantrags für Folgen zeitigt und was ein Verzicht auf einen Strafantrag bzw. auf eine Privatklage bedeutet. Hinweise dafür, dass der Geschädigte, der Mundart resp. Deutsch spricht/versteht (Einvernahmeprotokoll vom 13. Februar 2020 Z. 4) und gelernter E.________ (Beruf) ist (derzeit arbeitslos), die Tragweite des auf dem Formular zu Strafantrag und Privatklage Festgehaltenen nicht erfasst und die entsprechenden Erläuterungen nicht verstanden hat, bestehen nicht.