Ausserdem sei ein juristischer Laie mit dem Ausfüllen des Formulars «Strafantrag- Privatklage» rasch überfordert, zumal die gesetzliche Regelung zur Konstituierung als Privatkläger nicht einfach zu verstehen sei. Er sei erstmalig in einem Strafverfahren beteiligt und das Schweizer Rechtssystem sei ihm deshalb fremd. Dass mit seiner Erklärung ein Rechtsverlust einhergehe, sei ihm nicht bewusst gewesen.