Der Geschädigte bringt vor, dass er Opfer eines heftigen Übergriffs geworden und anlässlich der Einvernahme vom 13. Februar 2020 nicht anwaltlich vertreten gewesen sei. Er sei damals sowohl psychisch wie auch physisch noch unter unmittelbarem Eindruck des schweren Übergriffs gestanden und habe aufgrund seines Spitalaufenthalts schlicht keine Möglichkeit gehabt, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ausserdem sei ein juristischer Laie mit dem Ausfüllen des Formulars «Strafantrag- Privatklage» rasch überfordert, zumal die gesetzliche Regelung zur Konstituierung als Privatkläger nicht einfach zu verstehen sei.