Er sei somit noch unter unmittelbarem Tateindruck und wohl auch noch unter Schmerzmedikation gestanden. Die Unterzeichnung des Formulars «Strafantrag-Privatklage» sei überdies im Rahmen der Befragung selbst und ohne Einräumung einer Bedenkfrist erfolgt, so dass der Geschädigte keine Zeit für eine reifliche Überlegung hinsichtlich Anzeigeerstattung bzw. Stellen einer Privatklage gehabt habe. Ebenso wenig habe er Zeit für eine Beratung gehabt. Dass