Zudem sei ihm offensichtlich noch nicht bewusst gewesen, dass seine Verletzungen schwerer seien, als er im ersten Moment gedacht habe. Der Geschädigte sei am 13. Februar 2020 noch nicht anwaltlich vertreten gewesen und habe, trotz kurzer Aufklärung der Polizei, kaum bereits die volle Tragweite seines Verzichts überschauen können.