Am 12. Februar 2020 konnte C.________ durch einen Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern telefonisch im Inselspital erreicht und ein Einvernahmetermin am Folgetag – unmittelbar nach der Entlassung aus der Spitalpflege – vereinbart werden. Anlässlich der Einvernahme vom 13. Februar 2020 verzichtete C.________ auf einen Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung und auf eine Privatklage gegen den Beschuldigten.