5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger 1/Beschwerdeführer 1 (per Einschreiben) - der Straf- und Zivilklägerin 2/Beschwerdeführerin 2 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - dem Beschuldigen 2 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin E.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 13. Juli 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: