1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden der Beschwerdeführerin 2 auferlegt und mit der in gleicher Höhe geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 4. Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt und mit der in gleicher Höhe geleisteten Sicherheit verrechnet.