So ist er mit seinem Personenwagen extra nochmals zur Baustelle zurückgekehrt, um Fotos zu machen. Es erscheint auch durchaus glaubhaft und nachvollziehbar, dass er sich über die versperrte Zufahrt geärgert hat und nicht gänzlich ruhig geblieben ist. Bei dieser Ausgangslage scheint eine Beurteilung, welche der Aussagen zum relevanten Kerngeschehen glaubhafter ist, nicht möglich. Weitere zielführende Ermittlungen sind nicht ersichtlich. Es kann auch auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. Die Eröffnung eines Verfahrens rechtfertigt sich nicht.