Der Beschuldigte 1 räumte zudem ein, gegen den Reifen des Beschwerdeführers gekickt zu haben. Auch der Beschuldigte 2 meinte, es sei möglich, dass er den Beschwerdeführer 1 beschimpft habe. Sie bestätigten damit teilweise die Aussagen des Beschwerdeführers 1 und räumten ihrerseits Verfehlungen ein. Dies macht ihre Aussagen grundsätzlich glaubhaft. Weiter bestehen auch Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer 1 zum Verschärfen des Konflikts beigetragen hat. So ist er mit seinem Personenwagen extra nochmals zur Baustelle zurückgekehrt, um Fotos zu machen.