Weder sei der Beschuldigte 1 mit einer Schaufel auf den Beschwerdeführer 1 losgegangen noch habe der Beschuldigte 2 absichtlich einen Holzbalken gegen den Beschwerdeführer 1 geworfen oder die Fäuste gegen ihn erhoben. Der Beschwerdeführer 1 habe sie angeschrien und provoziert. Hingegen gibt der Beschwerdeführer 1 an, er sei ruhig geblieben, habe lediglich gehupt und wissen wollen, wann er durchfahren könne. Die Aussagen der Beschuldigten enthalten keine Widersprüche zum Handlungsablauf und sie belasten sich auch nicht gegenseitig. Der Beschuldigte 1 räumte zudem ein, gegen den Reifen des Beschwerdeführers gekickt zu haben.