2 gen, evtl. Entführung, evtl. qualifiziert begangen, evtl. Gehilfenschaft vorgeworfen. Die Rollenverteilung sei offensichtlich ungeklärt. Eine Befragung der Beschuldigten 1 habe im laufenden Verfahren bisher nicht durchgeführt werden können, sei aber für die Klärung der Rollenverteilung unerlässlich. Die Beschuldigte 1 sei zur Verhaftung ausgeschrieben und offenbar sei in F.________ (Land) auch ein Verfahren um Rückführung hängig. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschuldigte 1 in absehbarer Zeit greifbar sein werde.