6 nicht einschlägig. Seine Verurteilung zu 12 Tagessätzen Geldstrafe wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern vom 17. Oktober 2018 zeigt jedoch, dass er bereits straffällig in Erscheinung getreten ist. Dies ist insbesondere nachfolgend mit Blick auf die Verhältnismässigkeit der angeordneten Zwangsmassnahme zu würdigen.