SR 311) geschützt wird – sehr hoch wiegt (BGE 143 IV 9 E. 3.1 f.). Je höherwertig ein geschütztes Rechtsgut ist, desto eher muss ein Eingriff in dieses als schwer qualifiziert werden. Ein DNA-Profil kann – auch hier – präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen (Urteil des Bundesgerichts 1B_111/2015 vom 20. August 2015 E. 3.1). Aus Gründen des Opferschutzes dürfen daher keine allzu hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit für weitere Delinquenz gestellt werden. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall.