Dabei hätte er seine Autorität als «Stief-Vater» in bedeutsamer Art missbraucht. Er hätte sich an den beiden Töchtern seiner damaligen Lebenspartnerin vergangen, die ihm praktisch schutzlos ausgeliefert waren. Eine ähnliche Situation könnte sich jederzeit wieder ergeben. Der Beschwerdeführer könnte die sich ihm dann bietende Gelegenheit erneut ausnützen.