5 begangen hat bzw. vor allem in Zukunft solche begehen könnte. Dies ergibt sich hier primär – wie in der angefochtenen Verfügung richtig ausgeführt – aus der Anzahl und Schwere der ihm vorgeworfenen Delikte: Falls die Vorwürfe stimmen, scheint es sich um einen eher drastischen Fall von sexuellen Handlungen mit Kindern zu handeln. Der Beschwerdeführer nötigte womöglich über eine längere Zeit wiederholt und in nicht zu vernachlässigender Weise sexuell mehrere Kinder auf unterschiedliche Art und Schwere. Dabei hätte er seine Autorität als «Stief-Vater» in bedeutsamer Art missbraucht.