Dass er anlässlich seiner Einvernahme vom 22. November 2019 bestätigt habe, dass er sie zumindest einmal in Anwesenheit ihrer Mutter in einem sexuellen Kontext gefesselt habe, sei falsch. Er habe lediglich ausgesagt, dass es je einmal im Sinne einer Aufklärung in Absprache und in Anwesenheit der Mutter zu einer Fesselung der Straf- und Zivilklägerinnen gekommen