Sonstige sexuelle Handlungen zum Nachteil der Opfer bestritt er hingegen. Angesichts all dessen besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte in andere […] Verbrechen oder Vergehen ähnlicher Art verwickelt sein könnte. In Anbetracht dieser Ausführungen erweist sich die DNA-Profilerstellung – auch in Würdigung der Schwere der Vorwürfe resp. der gesetzlichen Sanktionsdrohung für die ihm vorgeworfenen Handlungen – als verhältnismässig […].