1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Am 23. Dezember 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers. Er erhob dagegen am 10. Januar 2020 Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer replizierte am 18. März 2020 und hielt an seinem Rechtsbegehren fest.