Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 179 vom 3. Juli 2019 E. 14). Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Beschuldigten – einer praktizierenden Rechtsanwältin – eine moderat gehaltene Entschädigung von CHF 1‘000.00 für die Ausübung ihrer Verfahrensrechte im Beschwerdeverfahren zu bezahlen. 9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der Beweisantrag vom 8. Juni 2020 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.