4.7 Der sinngemässe Beweisantrag, die Beschuldigte sei zu verpflichten, der Beschwerdekammer das Original der Vollmacht vom 9. Dezember 2019 sowie das Original der letzten Seite des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege vom 24. Januar 2019 an das Regionalgericht Bern-Mittelland einzureichen, wird abgewiesen. Es ist nicht erkennbar, inwiefern damit – nota bene im Beschwerdeverfahren – belegt werden könnte, dass sich die Beschuldigte durch ihr Vorgehen, beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung einzureichen, strafbar gemacht haben soll.