_ vom 13. Januar 2020 für das Beschwerdeverfahren bzw. den hier konkret zu überprüfenden Streitgegenstand relevant sein soll (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 6F_2/2020 vom 23. April 2020, insb. E. 5). Die Beschwerdekammer wendet zur Beurteilung der Rechtslage (in erster Linie) die StPO und das StGB an und hält sich an die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung. 4.7