Diese Situation ist schwerwiegend, denn es ist keine geringere Autorität als die bernische Justiz die Ziel eines Betrugsversuchs war, neben dem Beschwerdeführer. Im Umfang in dem das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 18. Mai 2020 zu einer Parteientschädigung von CHF 1'400.-zugunsten von Frau Rechtsanwältin B.________ verurteilt hat, ist der Betrug ausserdem in Bezug auf den Beschwerdeführer vollzogen, da diese Verurteilung auf der Basis einer Urkundenfälschung angeordnet wurde, das heisst aufgrund einer Vollmacht, die eine offensichtlich falsche Unterschrift enthielt.