[…] Zusammenfassend ergibt sich, dass ein Prozessbetrug gegen die bernischen Justizbehörden und gegen den Beschwerdeführer zu begehen versucht wurde, es sei denn, dass in letzter Minute doch noch eine überraschende Klarstellung seitens von Frau E.________ erfolgen würde, deren Unterschrift offensichtlich usurpiert wurde, und die aller Wahrscheinlichkeit nach nie Rechtsanwältin B.________ mandatiert hat […]. Diese Situation ist schwerwiegend, denn es ist keine geringere Autorität als die bernische Justiz die Ziel eines Betrugsversuchs war, neben dem Beschwerdeführer.