__ den Willen gehabt habe, am Verfahren gegen den Beschwerdeführer teilzunehmen und von ihm eine Genugtuungszahlung einzufordern. Darüber hinaus habe E.________ der unterzeichnenden Anwältin mit einer neuen Vollmacht vom 9. Dezember 2019 ausdrücklich die Befugnis erteilt, die im Strafverfahren erlangte Genugtuungszahlung einzutreiben. Das Ziel des Beschwerdeführers scheine die Wiedereröffnung des Strafverfahrens gegen ihn zu sein.