Die Beschuldigte macht geltend, die Argumente des Beschwerdeführers seien die gleichen wie diejenigen, welche er im Strafverfahren gegen sich selber vorgebracht habe. In diesem Strafverfahren hätten jedoch sämtliche Gerichte festgestellt, dass das Mandat der unterzeichnenden Anwältin / der Beschuldigten Gültigkeit habe. Das Bundesgericht habe mit Urteil 6B_947/2015 vom 29. Juni 2017 erstens festgestellt, dass, indem E.___