Aus den selbst vom Privatkläger C.________ eingereichten Beilagen geht hervor, dass das Bundesgericht mit Datum vom 14.11.2019 festgestellt hat, dass das Urteil vom 27.04.2018 des Genfer Berufungsgerichts insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als C.________ der Gehilfenschaft zum Mord, insbesondere in Bezug auf die Ermordung von G.________, schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden ist. In diesem Zusammenhang wurde der Privatkläger C.________ zudem verurteilt, an Frau E.________ eine Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 30‘000.00 zuzüglich 5% Zins ab dem 25.09.2006 zu leisten.