2. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: Mit Strafanzeige und Privatklage vom 11.03.2020 reichte der Privatkläger eine Anzeige […] ein, in welcher er der Anwältin Frau B.________ […] und unbekannter Täterschaft vorwirft, gegen ihn zu Unrecht beim Regionalgericht Bern-Mittelland am 24.01.2020 ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung eingereicht zu haben, dies im Auftrag von Frau E.________ wohnhaft in F.________. Aus den selbst vom Privatkläger C._____