11 haltsberechtigung bemüht hat (vgl. Protokoll Hafteinvernahme vom 3. Januar 2020 Z. 77 f.: Mein C-Ausweis lief Ende April 2018 ab, und ich verlängerte ihn nicht mehr, weil ich immer in Wohnungsnot war. Es wurde für mich alles zu viel. Ferner Einvernahme vom 2. März 2020 Z. 108 ff.). Es darf davon ausgegangen werden, dass er die Schweiz aus freien Stücken verlassen hat, um sich in der AB.________ (Land) eine Zukunft aufzubauen.