Gleiches gilt hinsichtlich der Tatsache, dass der Beschwerdeführer für seine angeblichen Projekte bereits Personen ausgesucht/kontaktiert hatte und sich gewisse davon in AC.________ (Stadt) getroffen haben. Hinzu kommt Folgendes: Aktenkundig lebte der Beschwerdeführer bereits damals in schwierigen finanziellen Verhältnissen (vgl. Betreibungsregisterauszüge, Beilage