Die Aussagen des Beschwerdeführers zu den einzelnen Projekten sind äusserst vage gehalten. Auch hinsichtlich der heutigen Angebotslage beschränkt er sich auf Andeutungen. So soll er in der AB.________ (Land), wo er bereits ein paar Filme gedreht habe, ein paar Angebote für Filme erhalten haben. Seit er die Schweiz verlassen habe, seien jedoch noch keine Filme gedreht worden, jedoch habe er eine Anfrage der türkischen Polizei für Nahkampftrainings erhalten. Er hätte im Februar 2020 als Trainer beginnen sollen (Hafteinvernahme vom 3. Januar 2020 Z. 105 f., Z. 113 ff. und Z. 192 ff.). Trotz erneuter Thematisierung anlässlich der Einvernahme vom 2. März 2020 blieben seine Angaben zu den