_ habe anlässlich seiner Einvernahme vom 24. Januar 2020 selbst eingeräumt, ihm (dem Beschwerdeführer) blind vertraut zu haben und naiv gewesen zu sein. Auch G.________, der ein erfolgreiches Thai-Restaurant führe, sei ein Geschäftsmann. Dass er ohne Abschluss eines schriftlichen Vertrags einen Betrag von CHF 10‘000.00 als Investition vereinbart und Geld auf ein Postkonto einbezahlt habe, lasse die grundlegenden Vorsichtsmassnahmen missen.