3 räumt er zwar ein, die entsprechenden Gelder erhalten und teilweise für seinen Lebensunterhalt verwendet zu haben. Indessen wehrt er sich gegen den Vorwurf, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben. 4.2 Das Zwangsmassnahmengericht bejahte den dringenden Tatverdacht des Betrugs mit der Begründung, dass angesichts der aus den Akten ersichtlichen Begleitumstände rund um die erfolgten Zahlungen von einem betrügerischen Vorgehen ausgegangen werden müsse.