___ – aus einer versteckten Geldkassette – insgesamt CHF 2‘553.00 gestohlen und auf den Namen seiner Schwester bei der SBB 44 Ticketkäufe (Gesamtdeliktsbetrag CHF 498.00) online getätigt zu haben. Der Beschwerdeführer bestreitet – abgesehen vom letztgenannten Tatvorwurf (betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage) – die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Soweit die fraglichen Film-, Foto- und IT-Projekte betreffend