___ durch unnötige Ausgaben im Rahmen eines vom Beschwerdeführer lancierten (fiktiven) Filmprojekts und durch die gleichzeitige Absage von zwei anderweitigen Angeboten für Dreharbeiten im Jahr 2015 einen finanziellen Schaden erlitten haben. Weiter wird der Beschwerdeführer beschuldigt, M.________ – aus einer versteckten Geldkassette – insgesamt CHF 2‘553.00 gestohlen und auf den Namen seiner Schwester bei der SBB 44 Ticketkäufe (Gesamtdeliktsbetrag CHF 498.00) online getätigt zu haben.