Gemäss provisorischer Deliktsliste handelt es sich derzeit um acht geschädigte Personen (Beilage 2 zum Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 27. März 2020). Konkret wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, im Januar 2018 die Geschädigten E.________ und F.________ unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, d.h. der Angabe, ein Filmprojekt realisieren zu wollen, zu einer Investition von je CHF 10‘000.00 verleitet zu haben.