4. 4.1 Der Beschwerdeführer wird verdächtigt, in zahlreichen Fällen unter Vorspiegelung beziehungsweise Vorgaukelung fiktiver Film-, Foto- oder IT-Projekte Investitionsbeiträge und Darlehen erhältlich gemacht zu haben oder diese Gelder allenfalls im Nachhinein grösstenteils zweckwidrig, insbesondere für den eigenen Lebensunterhalt, verwendet zu haben (Haftverlängerungsantrag vom 27. März 2020). Gemäss provisorischer Deliktsliste handelt es sich derzeit um acht geschädigte Personen (Beilage 2 zum Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 27. März 2020).