Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin Dr. B.________, am 17. April 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – das Folgende: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 6. April 2020 sei aufzuheben. 2. Herr A.________ sei mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Eventualiter seien die nachfolgenden Ersatzmassnahmen anzuordnen: a. Eine Ausweis- und Schriftensperre;