1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Betrugs, Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Am 3. Januar 2020 wurde A.________ verhaftet. Mit Entscheid vom 4. Januar 2020 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis 2. April 2020. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft am 6. April 2020 um weitere drei Monate, d.h. bis 2. Juli 2020. Hiergegen erhob A.___