5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet. 3. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. C.________ - der Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwalt H.________ (mit den Akten)