In den Akten des RSA A.________ findet sich weiter ein Schreiben vom 24. September 2019, mit welchem dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt unter Verweis auf Art. 16 Abs. 2 der Exmissionsverordnung (ExmV; BSG 222.100) der Fahrzeugausweis für den A.________ (Kontrollschild BE G.________) inkl. Serviceheft und Schlüssel zugeschickt wurden. Eine telefonische Nachfrage beim RSA A.________ vom 21. November 2019 hat ergeben, dass das Serviceheft und der Fahrzeugschlüssel des A.________ vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt an das RSA A.________ retourniert und diese schliesslich am 20. November 2019 dem Strafanzeiger ausgehändigt worden sind.