gestützt auf die vorgenannten Entscheide aufgefordert, die Wohnung am F.________ (Adresse) bis am 15. Juli 2019 zu räumen und zu verlassen. Im Unterlassungsfall wurde ihm die zwangsweise Räumung angedroht. Dem Strafanzeiger wurde weiter mitgeteilt, dass offensichtlich wertlose oder verderbliche Gegenstände sofort entsorgt würden und der Rest des Hausrats während drei Monaten aufbewahrt werde. Nach drei Monaten erfolge die Verwertung. Bis dahin könnten eingelagerte Gegenstände herausverlangt werden, sofern die entstandenen Kosten für die Räumung, den Abtransport und die Einlagerung bezahlt worden seien.