(Adresse) geht hervor, dass die Exmission gestützt auf den Entscheid des Obergerichts vom 12. Juni 2019 rechtmässig durchgeführt wurde. Das von C.________ zusammen mit der Beschwerde ans Bundesgericht gegen diesen Entscheid gestellte Gesuch um aufschiebende Wirkung wies das Bundesgericht mit Mitteilung vom 11. Juli 2019 ab, so dass der obergerichtliche Entscheid trotz der dagegen erhobenen Beschwerde jedenfalls am 18. Juli 2019 vollstreckbar war. Mit Einschreiben vom 8. Juli 2019 wurde der Strafanzeiger vorn RSA A.________ gestützt auf die vorgenannten Entscheide aufgefordert, die Wohnung am F.________ (Adresse) bis am 15. Juli 2019 zu räumen und zu verlassen.