In Bezug auf die privaten Unterlagen (Familienbuch, Hochzeitsurkunde, Hochzeitsfotos, Flughandbuch etc.) und die Unterlagen der D.________ GmbH (Buchhaltung, Steuerunterlagen, Ein- und Ausgaben wie Geschäftsverträge) sei aktenkundig, dass der genannten Firma trotz Domizils an der Exmissionsadresse nicht gekündigt worden sei, geschweige denn habe die Exmission auch für die genannte Firma gegolten. 3.3 Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet. Es kann vorab auf die einlässlichen Erwägungen in der angefochtenen Verfügung verwiesen werden: Mit Schreiben vom 3. Oktober 2019 erstattete C._____