3.2 C.________ führt in der Beschwerde aus, bereits der Verweis auf den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. Juni 2019 sei falsch, da das Obergericht des Kantons Bern ein Fehlurteil gefällt habe. Da die besagten Sachen entzogen worden seien und beim Strassenverkehrsamt eine Abmeldung erfolgt sei, sei er gezwungen worden, das Fahrzeug A.________ neu zuzulassen, was Kosten verursacht habe. In Bezug auf die privaten Unterlagen (Familienbuch, Hochzeitsurkunde, Hochzeitsfotos, Flughandbuch etc.) und die Unterlagen der D.