4 weismittel aus den Akten zu weisen. Erst in der Begründung der Eingabe machte er Ausführungen zu angeblichen Verwertbarkeitsproblematiken. Dies mit der Idee, damit darzulegen, weshalb die Wiedereröffnung des Verfahrens betreffend vorsätzlicher Tötung, evtl. Gehilfenschaft dazu, ungerechtfertigt gewesen sei beziehungsweise kein neues Verfahren betreffend vorsätzlicher Tötung, evtl. Mord hätte eröffnet werden dürfen.