Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 16. April 2020 Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 03.04.2020 im Strafverfahren EO 14 6023 sei aufzuheben. 2. Alle im Strafverfahren EO 14 6023 erhobenen Beweismittel seien aus den Strafakten zu entfernen und das Verfahren gegen den Beschwerdeführer [sei] einzustellen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -